News
Deutsche Sportabzeichen
Update (2024) zum neuen Prüfungsjahr 2024
In der Kategorie Kraft gibt es für das Prüfungsjahr 2024 vier neue Disziplinen. Diese wären Klimmzüge, Tricps-Dips, Bauchpresse und Liegestützen.
Leistungskatalog Erwachsene
Im Leistungskatalog Erwachsene kam es in der Gruppe Ausdauer bei den Frauen in der AK ab 90 beim Walking/Nordic Walking leider zu einem Druckfehler. Der richtige Wert für Bronze beträgt weiterhin 110:20 Min. (nicht 110:21).
Update (2023) zum Schwimmen im Kinder- und Jugendbereich:
Im Bereich der Schwimmabnahmen für Kinder und Jugendliche herrscht weiterhin eine prekäre Lage. Durch den fast kompletten Ausfall aller Schwimmkurse 2020 gibt es nun im Jahr 2021 zwei Jahrgänge, die sich um Plätze in Schwimmkursen bemühen. Dies ist auch durch die zusätzlichen Angebote nicht abzufedern. Deshalb würden Kinder und Jugendliche, die sonst alle Leistungen für das Deutsche Sportabzeichen erbracht haben, keine Urkunden erhalten.
In gemeinsamer Abstimmung mit dem Deutschen Schwimmverband (Vorstand und Landesverbände) haben wir uns deshalb auf eine Verlängerung der Abnahmemöglichkeit bis Ende 2022 geeinigt.
Der DOSB bietet deshalb im Kinder- und Jugendbereich (6-17) die Möglichkeit, die Leistungen im Bereich "Schwimmen" für die Zeit 2020 - 2022 bis Ende 2022 nachzuliefern.
Stand: 05.10.2021
UPDATE (2021) aus aktuellem Anlass:
Gemäß der Veröffentlichung vom 13.01. 2021 möchten wir angesichts der anhaltenden schwierigen Pandemie-Situation auch für 2022 die Praxis zur Verlängerung von Prüferausweisen ermöglichen (analog der Vorgabe bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen).
Die Ausbildungsträger können bei Bedarf die Prüferausweise, die zum 31.12.2021 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages verlängern (längstens bis 31.12.2022). Die ausgefallenen Kurse sollten dann aber sobald wie möglich nachgeholt werden. Danach kann dann die Ausstellung der neuen Ausweise für 4 Jahre erfolgen.
Stand: 01.09.2021
UPDATE aus aktuellem Anlass:
Durch den immer noch schwer abschätzbaren Pandemieverlauf und der damit einhergehenden Problematik beim Schwimmen haben wir beschlossen, das Ablegen des Schwimmnachweises und der Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit für das Abnahmejahr 2020 letztmalig bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Wir hoffen, dass sich bedingt durch die Impfungen die Situation bis dahin soweit entspannt hat, dass diese Möglichkeit dann auch wirklich wahrgenommen werden kann.
Für Bewerbungen bei der Polizei, Feuerwehr, etc.:
Grundsätzlich kann weder der Deutsche Olympische Sportbund noch seine Unterorganisationen Fragen über die in der Pandemie geltenden Bewerbungsrichtlinien beantworten. Diese Auskünfte können ausschließlich von den Firmen/Organisationen erteilt werden, bei denen sich beworben wurde. Auch die Frage, ob es ggf. Ausnahmen zur Vorlage eines Deutschen Sportabzeichen gibt, kann nur dort beantwortet werden.
Für Bewerbungen beim Zoll:
Bewerber*innen mögen sich unmittelbar mit ihrem jeweiligen Einstellungs-Hauptzollamt in Verbindung setzen. Die entsprechenden Ansprechpersonen finden sich über das Auswahl-Menü unter "Zoll vor Ort".
Die bereits ausgesprochenen Empfehlungen bei Bewerbungen gelten selbstverständlich weiterhin:
- eine Anerkennung des Schwimmnachweises aus dem Kinder- und Jugendbereich
- eine längere Anerkennung des Nachweises im Erwachsenenbereich
- eine Anerkennung von älteren Schwimmabzeichen.
Sollten Bewerber jedoch noch nie zuvor nachweislich geschwommen sein, kann es auch in dieser schwierigen Zeit keine Verleihung eines Deutschen Sportabzeichens geben.
Stand: 20.04.2021
Verlängerung der Prüferausweise
Da alle weiterhin mit pandemiebedingten Ausnahmezuständen konfrontiert sind, sprechen wir den LSB bzw. deren Untergliederungen für die Verlängerung von Prüferausweisen folgende Empfehlung, analog der Vorgabe bei der Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen, aus:
Die Ausbildungsträger können bei Bedarf die Prüferausweise, die zum 31.12.2020 ungültig wurden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem Tag des letzten Gültigkeitstages verlängern. Die ausgefallenen Kurse sollten dann aber sobald wie möglich nachgeholt werden. Danach kann dann die Ausstellung der neuen Ausweise für 4 Jahre erfolgen.
Stand: 13.01.2021
Corona und das Deutsche Sportabzeichen
Leider hat sich die Pandemiesituation in den letzten Wochen so verschärft, dass die Bundesregierung in enger Kooperation mit den Ländern wieder eine Verschärfung der Einschränkungen beschlossen hat.
Durch den erneuten Teil-Lockdown ab 2. November, von dem auch die Schwimmbäder betroffen sind, haben wir uns in Absprache mit dem DSV zu folgender Maßnahme entschlossen.
Um den Nachweis der Schwimmfertigkeit oder auch die Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit zu erfüllen, erhalten alle die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni 2021 nachzuholen und auf der Prüfkarte für 2020 einzutragen. Diese kann dann bei den zuständigen LSB/KSB/SSB etc. eingereicht werden und es erfolgt die Beurkundung für 2020.
Hiermit wollen wir allen Absolventen, die bis jetzt schon Leistungen für 2020 erbracht haben und denen nur noch Leistungen im Schwimmen fehlen, das Ablegen auch für das Jahr 2020 ermöglichen.
Für Bewerbungen:
Eine Ausnahme betrifft die Notwendigkeit der Vorlage des Deutschen Sportabzeichens bei einer Bewerbung. Da wir nicht über die Bewerbungsfristen des Bundes und der Länder für ein Sportstudium, den Zoll, die Polizei und Feuerwehr etc. verfügen, kann hier die beim ersten Lockdown empfohlene Sonderregelung zur Anwendung kommen.
Wir empfehlen,
- die Anerkennung des Schwimmnachweises aus dem Kinder- und Jugendbereich
- eine längere Anerkennung des Nachweises im Erwachsenenbereich
- eine Anerkennung von älteren Schwimmabzeichen.
Es gilt aber weiterhin grundsätzlich, dass, sollte jemand noch nie zuvor nachweislich geschwommen sein, es auch in dieser schwierigen Zeit keine Verleihung eines Deutschen Sportabzeichens geben kann.
Stand: 29.10.2020